Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Niederlassungserlaubnis; Beantragung
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 291
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E28a, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E28a, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 442
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E31, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E31, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 293
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E 27, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E 27, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 611
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E26, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E26, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Stand: 29.02.2016
Stand: 29.02.2016