Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Namensänderung; Beantragung
Zuständige Behörde:
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E41, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 112
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E28a, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z. B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht.
Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.08.2023
Rechtsbehelf
Kosten
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen.
Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.
Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.