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Was erledige ich wo?

Medizinprodukte; Beantragung einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit

Kurzbeschreibung

Für die Ausfuhr eines Medizinproduktes ist eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Medizinproduktes in Deutschland erforderlich (Freiverkäuflichkeitsbescheinigung).

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 13.04.2023