Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZ Alle

 

Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 1.3 - Finanzverwaltung und Schülerangelegenheiten
Leitung Jochen Manz
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 295
Fax 09431 / 471 - 251
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren


Ansprechpartner:

Bettina Trummet
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 300
Fax 09431 / 471 - 251
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E57, Erdgeschoss, Westflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Kurzbeschreibung

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2024
Beschreibung

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.


Rechtsgrundlagen