Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Kommunale Liegenschaftsverwaltung; Informationen
Zuständige Behörde:
Sachgebiet 1.2 - Hauptverwaltung und kommunale Abfallwirtschaft
Leitung Adelheid Schmid
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Leitung Adelheid Schmid
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 255
09431 / 471 - 198
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E07, Erdgeschoss, Nordflur
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09431 / 471 - 198
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E07, Erdgeschoss, Nordflur
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Kurzbeschreibung
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023
Stand: 12.10.2023
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde, eines Landkreise oder eines Bezirks gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücken
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
Zu den Liegenschaften können z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Parkanlagen oder Seen gehören.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7, Art. 74 und 75 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 5, Art. 68 und 69 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
- Art. 5, Art. 66 und 67 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)
Verwandte Themen
- Kommunales Gebäudemanagement; Informationen
- Kommunales Energiemanagement; Informationen
- Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen