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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.5 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung
Leitung Dr. Josef König
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 236
Fax 09431 / 471 - 235
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Christine Kiendl
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 231
Fax 09431 / 471 - 235
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U37, Untergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.


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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 23.02.2024
Beschreibung

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.


Weiterführende Links
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlagen
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren