Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Zuständige Behörde:
09431 / 471 - 328
09431 / 471 - 407
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 407
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 340
09431 / 471 - 407
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 120, 1.Obergeschoss, Ostflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 407
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 120, 1.Obergeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung
Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 07.08.2023
Stand: 07.08.2023