Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Landratsamt; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Zuständige Behörde:
Leitung Christina Reindl
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 102
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 129, 1. Obergeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung
Sie können beim Landratsamt eine Eingabe oder Beschwerde einreichen.
Beschreibung
Gemäß Art. 115 der Bayerischen Verfassung haben alle Bewohner Bayerns das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Petitionsrecht).
Die Bewohner Bayerns können sich daher auch an das Landratsamt mit Eingaben und Beschwerden wenden. Das Petitionsrecht bedeutet nicht, dass der Eingabe- und Beschwerdeführer einen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung hätte. Er hat jedoch grundsätzlich Anspruch auf eine Antwort. Diese braucht zwar keine Begründung zu enthalten, sie muss jedoch erkennen lassen, dass und mit welchem Ergebnis die Sache behandelt worden ist.
Die Bürger können auch anregen, dass das Landratsamt gegenüber einer kreisangehörigen Gemeinde rechtsaufsichtlich tätig werden soll. Der Sinn der staatlichen Aufsicht liegt darin, die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane zu stärken. Die staatliche Aufsicht betrifft somit nur das Verhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und Gemeinde; ein Bürger hat daher auch keinen Anspruch auf ein rechtsaufsichtliches Einschreiten.
Kosten
Die Überprüfung und Beantwortung der Eingaben und Beschwerden ist kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Art. 115 Verfassung des Freistaates Bayern
- Art 17 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Verwandte Themen
- Bayerischer Landtag; Einreichung einer Petition
- Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
- Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von Eingaben oder Beschwerden
Redaktionell verantwortlich
Stand: 13.03.2024