Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Kreisstraßen; Straßenbau
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 399
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 216, 2. Obergeschoss, Nordfllur
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09431 / 471 - 399
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 218, 2. Obergeschoss, Nordflur
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09431 / 471 - 399
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 213, 2. Obergeschoss, Nordflur
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Kurzbeschreibung
Redaktionell verantwortlich
Beschreibung
Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden bauen und unterhalten die Kreisstraßen innerhalb ihres Gebietes. Die Landkreise können die Verwaltung der Kreisstraßen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern) gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen.
Nähere Informationen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zum Bau von Kreisstraßen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Straßenbaulast - Art. 41 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- Art. 59 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)