Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens
Zuständige Behörde:
Leitung Thomas Schamberger
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 107
E-Mail oder Kontaktformular
Raum Untergeschoss, Anbau
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09671 / 7440 - 121
09671 / 7440 - 199
E-Mail oder Kontaktformular
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.
Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
Redaktionell verantwortlich
Verfahrensablauf
Die Zulassungsbehörden bieten einen Onlinedienst im Internet an. Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf):
- Wunschkennzeichen
Sie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.
Kosten
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- Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)