Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
Zuständige Behörde:
Leitung Thomas Schamberger
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 107
E-Mail oder Kontaktformular
Raum Untergeschoss, Anbau
Ins Adressbuch exportieren
09671 / 7440 - 121
09671 / 7440 - 199
E-Mail oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.
Beschreibung
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.
Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.
Redaktionell verantwortlich
Verwandte Themen
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 10 Abs. 2 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)