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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Kommunales Archiv; Beantragung der Nutzung von Archivgut


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 1.2 - Hauptverwaltung und kommunale Abfallwirtschaft
Leitung Adelheid Schmid
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen


Ansprechpartner:

Marco Schmidmeier
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 464
Fax 09431 / 471 - 444
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U26, Untergeschoss, Ostflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Andreas Beer
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 224
Fax 09431 / 471 - 444
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U26, Untergeschoss, Ostflur
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Vollzug des Bayerischen Archivgesetzes
Kurzbeschreibung

Wenn Sie das in einem kommunalen Archiv verwahrte Archivgut nutzen oder einsehen möchten, können Sie dies beantragen.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 01.08.2023
Beschreibung

Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Akten, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Archiven ergänzend gesammelt wird.

Archivwürdig sind Unterlagen, die für die wissenschaftliche Forschung, zur Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter oder für Zwecke der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltung von bleibendem Wert sind.

Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten.

Die Archivbestände können z. B. frühere Amtsbücher und Verwaltungsakten, Altbestände der Gewerbe- und Einwohnerregister, Karten und Pläne sowie Sammlungen von Druckschriften, Fotografien und Zeitungsartikeln umfassen.

Die Archive erteilen Auskünfte, unterstützen bei Recherchen und fördern die Erforschung der Gemeinde- oder Landkreisgeschichte.


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Beschreibung

Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Akten, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Archiven ergänzend gesammelt wird.

Die Benutzung eines Archivs erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen der Archive. Die Archive können die Benutzung auch durch Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen ermöglichen. Die hier gegebenen Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken.


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