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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Kommunale Verdienstmedaille und Kommunale Dankurkunde; Einreichung eines Vorschlags


Zuständige Behörde:

Abteilung A - Kreisentwicklung und Büro des Landrats
Leitung Hans Prechtl
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 350
Fax 09431 / 471 - 110
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Andrea Haas
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 303
Fax 09431 / 471 - 110
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 140, 1. Obergeschoss, Südflur
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Verfügbare Formulare:

Stellungnahme / Anregung auf Verleihung d. Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Externer Dokumentlink

Kurzbeschreibung

Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen. 


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.02.2024
Beschreibung

Personen, die sich insbesondere langjährig in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt.

Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen.


Voraussetzungen

Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung erworben haben, insbesondere durch langjährige Tätigkeit in einem kommunalen Parlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern.

Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.


Formulare
Rechtsgrundlagen
Ehrung für Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
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