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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Klärschlamm; Entsorgung


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 3.1 - Immissionsschutz und Abfallrecht
Leitung Heinz Kafurka
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 324
Fax 09431 / 471 - 116
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Gerhard Lehner
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 338
Fax 09431 / 471 - 116
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 209, 2. Obergeschoss, Nordflur
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Stefan Schuller
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 459
Fax 09431 / 471 - 116
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 210, 2. Obergeschoss, Nordflur
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Beschreibung
 

Am 3. Oktober 2017 ist die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in einer ersten Stufe in Kraft getreten. Um den Zielen eines nachhaltigen Umwelt- und Ressourcenschutzes stärker als bisher gerecht zu werden, werden mit dieser Novelle die bisher geltenden Anforderungen an die bodenbezogene Klärschlammverwertung verschärft und der Anwendungsbereich der Verordnung auch auf Maßnahmen des Landschaftsbaus ausgedehnt. Als zentrales Element sieht die Verordnung erstmals umfassende Vorgaben zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen und Klärschlammverbrennungsaschen vor, die Betreiber von größeren Abwasserbehandlungsanlagen und Klärschlammverbrennungsanlagen nach Ablauf einer (zweistufigen) Übergangsfrist zu beachten haben.

Wegen der Funktion des Klärschlamms als Schadstoffsenke der Abwasserreinigung ist es das Ziel der Staatsregierung, die Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft aus Gründen eines vorsorgenden Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes baldmöglichst zu beenden.

Genauere Informationen zur Entsorgung des Klärschlamms der Kläranlage, an die Sie angeschlossen sind, erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt (= Kreisverwaltungsbehörden).


Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.04.2023
Kurzbeschreibung
Klärschlamm sollte energetisch verwertet werden, um die in ihm enthaltenen organischen Schadstoffe zu zerstören und diese aus dem Naturkreislauf auszuschleusen.