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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Kindertagespflege; Beantragung einer Förderung zur Umsetzung der Inklusion


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 2.4 - Kreisjugendamt
Leitung Martin Rothut
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 0
Fax 09431 / 471 - 382
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Carola Glötzl
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 484
Fax 09431 / 471 - 206
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E22C, Erdgeschoss, Ostflur
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Mirjam Kiener
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 154
Fax 09431 / 471 - 382
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E22 A, Erdgeschoss, Ostflur
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Natalie Schießl
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 623
Fax 09431 / 471 - 382
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E22a, Erdgeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern fördert Einzelleistungen zur Umsetzung der Inklusion in der Kindertagespflege.
Beschreibung

Zweck

Die Leistung dient der Umsetzung der Inklusion in der Tagespflege.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung ist eine Erhöhung der kindbezogenen Förderung für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder in der Kindertagespflege im Sinn von Art. 20 und 20a des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Art. 18 Abs. 3 Satz 1 BayKiBiG) bzw. die Gemeinden (Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG).

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt durch Erhöhung des gesetzlichen Gewichtungsfaktors von 1,3 auf 4,5 für Kinder mit (drohender) Behinderung in der Kindertagespflege.


Voraussetzungen

Die Zuwendung erfasst behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder, die zusammen mit Regelkindern in der (Groß-)Tagespflege betreut werden. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG. Der höhere Gewichtungsfaktor 4,5 wird für jedes Kind mit (drohender) Behinderung gewährt, wenn

  • die Tagespflegeperson weniger als vier Kinder gleichzeitig betreut,
  • die Großtagespflegestelle weniger als acht Kinder gleichzeitig betreut,
  • der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Betreuung des Kindes bzw. der Kinder mit (drohender) Behinderung ein erhöhtes Tagespflegeentgelt festsetzt, wobei die Erhöhung des Tagespflegeentgelts mindestens der – um den Gewichtungsfaktor 4,5 erhöhten – staatlichen Förderung entsprechen muss.

Zudem müssen die übrigen Voraussetzungen nach Art. 18 Abs. 3 Satz 1, Art. 20 und 25 BayKiBiG bzw. Art. 18 Abs. 2 Satz 1, Art. 20 a und 21 BayKiBiG erfüllt sein. Die Tagespflegeperson muss über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII mit einer Qualifizierung von mindestens 160 Stunden verfügen und nachweisen, dass sie für die Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung geeignet ist. Bei der Begrenzung der Elternbeteiligung nach Art. 20 Satz 1 Nr. 3 BayKiBiG bleibt die Erhöhung des Gewichtungsfaktors von 1,3 auf 4,5 außer Betracht.


Fristen

Die Zuwendungen können bis spätestens 30. Juni des auf den Bewilligungszeitraum (= Kalenderjahr) folgenden Jahres beantragt werden.


Online Verfahren
KiBiG.web - Onlinegestütztes Abrechnungs- und Auswerteverfahren
KiBiG.web unterstützt die finanzielle Abwicklung der Förderung der Tagespflege zwischen den Regierungen, Landratsämtern/kreisfreien Städten sowie den Gemeinden (kommunaler Anteil).
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch / Klage
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2024
Verfahrensablauf

Die Anträge werden durch den Zuwendungsempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde (kreisangehörige Gemeinde beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe; kreisfreie Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der zuständigen Regierung) im Rahmen der Endabrechnung für die kindbezogene Förderung nach Art. 26 Abs. 1 BayKiBiG gestellt.


Bearbeitungsdauer
sechs Monate