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Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Zuständige Behörde:
Leitung Gerhard Domaier
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E34, Erdgeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E39, Erdgeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
Kurzbeschreibung
Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 12.10.2023
Beschreibung
Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.
In den besonderen Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
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