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Kartellverbot; Freigestellte Vereinbarungen

Kurzbeschreibung

Unternehmenskooperationen bzw. Kartelle zur Förderung der leistungssteigernden Zusammenarbeit sind unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot freigestellt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 04.05.2023