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Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Kurzbeschreibung

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.11.2023

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