Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere
- Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
- Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 15.05.2024
Stand: 15.05.2024
Kurzbeschreibung
Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.
Rechtsgrundlagen
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