Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Jagdgenossenschaft; Informationen zur Rechtsaufsicht
Zuständige Behörde:
Leitung Gerhard Domaier
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E35, Erdgeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft.
Beschreibung
Die Jagdgenossenschaft beschließt u.a. über die Art der Jagdnutzung, über die Art der Verpachtung (z. B. öffentliche Ausbietung, freihändige Vergabe), über die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung und über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung.
Die Jagdgenossenschaft stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes dar. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht der Jagdbehörden. Diese Aufsicht ist eine Rechtsaufsicht und ist darauf beschränkt, dass die Jagdgenossenschaft ihre normativen Aufgaben und Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.
Die Jagdgenossenschaft wählt einen Jagdvorstand, welcher die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Beschlüsse der Jagdgenossenversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Rechtsgrundlagen
- § 9 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Art. 11 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)
Redaktionell verantwortlich
Stand: 23.02.2024