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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Impfschutz auf Reisen; Beratung


Zuständige Behörde:

Abteilung 5.0 - Gesundheitsamt - Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Leitung Dr. Stefanie Bauer
Wackersdorfer Straße 78 a
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 600
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Dr. Stefanie Bauer
Landratsamt Schwandorf
Gesundheitsamt
Wackersdorfer Straße 78 a
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 625
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 109, Gesundheitsamt
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Dr. Sabine Hofherr
Landratsamt Schwandorf
Gesundheitsamt
Wackersdorfer Straße 78 a
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 621
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 110, Gesundheitsamt
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Alexandra Strickner
Landratsamt Schwandorf
Gesundheitsamt
Wackersdorfer Straße 78a
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 642
Fax 09431 / 471 - 634
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 112, Gesundheitsamt
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Kurzbeschreibung
Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 13.07.2023
Beschreibung

In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.


Voraussetzungen

Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.


Fristen

Abhängig von der jeweiligen Impfung.


Erforderliche Unterlagen
Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)
Kosten

Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.


Rechtsgrundlagen
Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes
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