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Hufbeschlagschmied/-in; Beantragung der Zulassung zur Hufbeschlagsprüfung und der staatlichen Anerkennung

Kurzbeschreibung

Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn der Nachweis über die erfolgreich bestandene Hufbeschlagsprüfung vorgelegt wird.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 08.03.2023