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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten


Zuständige Behörde:

Team 610 - Wasserrecht und Bodenschutz
Teamsprecherin Nicole Graf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 467
Fax 09431 / 471 - 103
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Ansprechpartner:

Ulrike Kafurka
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 476
Fax 09431 / 471 - 103
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 235, 2. Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.
Beschreibung

Der wirksamste Weg Hochwasserschäden zu vermeiden ist, im Rahmen der Vorsorge Schadenspotentiale in überschwemmungsgefährdeten Bereichen gar nicht entstehen zu lassen. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Länder , innerhalb von Risikogebieten oder zugeordneten Flächen mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist und die zur Hochwasserentlastung und –rückhaltung beanspruchten Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.

In Bayern besteht an allen größeren Gewässern, den Gewässern erster und zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von 9.000 km, sowie vor allem in den Siedlungsbereichen an den kleineren Gewässern, den Gewässern dritter Ordnung, die Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln. Diese Bereiche werden durch Rechtverordnung der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt.

Fachlich bilden ein digitales Geländemodell, Vermessungsdaten sowie die Auswertung von Landnutzungsdaten und Luftbildern die Grundlage. Damit kann ein Hochwasserereignis simuliert werden, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftritt und die zugehörige Überschwemmungsfläche ermittelt werden. 

In Form von Lageplänen geben die Wasserwirtschaftsämter diese Ergebnisse an die Kreisverwaltungsbehörden zur Festsetzung.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten verschiedene Verbote. Beispielsweise dürfen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen werden. Ausnahmen sind nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024
Weiterführende Links
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Rechtsgrundlagen

Online Verfahren
UmweltAtlas Bayern - Überschwemmungsgefahren im Themenbereich Naturgefahren
Mit dem Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern werden Information über Hochwassergefahren sowie vorläufig gesicherte und amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebieten veröffentlicht.