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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 2.1 - Kommunale Angelegenheiten und staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Leitung Christina Reindl
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 333
Fax 09431 / 471 - 102
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Christina Reindl
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 333
Fax 09431 / 471 - 102
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 129, 1. Obergeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2024