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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen


Zuständige Behörde:

Abteilung 1.0 - Zentrale Angelegenheiten
Leitung Dr. Brigitte Birzer
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 201
Fax 09431 / 471 - 100
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Dr. Brigitte Birzer
Landratsamt Schwandorf
Verwaltungsdirektorin
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 201
Fax 09431 / 471 - 100
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 160, 1. Obergeschoss, Westflur
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Kurzbeschreibung

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.


Beschreibung

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.


Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.06.2023
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