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Was erledige ich wo?

Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern fördert die Investitionskosten von Städten, Märkten oder Gemeinden für die Errichtung vorbildlicher, dauerhafter Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Landes- und Regionalgartenschauen und ab 2022 von "Bayerischen Landesgartenschauen".

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 16.04.2020