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Gewerbliche Segelflüge; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung

Kurzbeschreibung

Betreiber, die gewerbliche Flüge mit Segelflugzeugen, d. h. Flüge gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 24.02.2020