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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber; Einrichtung und Betrieb


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 276
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Kurzbeschreibung
Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.08.2023