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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Gastschulverhältnis an einer Berufsschule; Beantragung der Genehmigung


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 1.3 - Finanzverwaltung und Schülerangelegenheiten
Leitung Jochen Manz
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 295
Fax 09431 / 471 - 251
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Elisabeth Krautbauer
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 128
Fax 09431 / 471 - 251
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E54, Erdgeschoss, Westflur
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Gerlinde Graja
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 691
Fax 09431 / 471 - 251
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E55, Erdgeschoss, Westflur
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Kurzbeschreibung

Wenn ein Schüler/eine Schülerin nicht die für ihn/sie zuständige Sprengelberufsschule, sondern eine andere Berufsschule besuchen möchte, muss ein Gastschulverhältnis beantragt werden. Bei fehlender Zustimmung einer der zu beteiligenden Stellen entscheidet die Regierung.


Beschreibung

Die zuständige Sprengelberufsschule richtet sich bei Schülerinnen und Schülern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nach dem Beschäftigungsort, bei Schülerinnen und Schülern ohne Beschäftigungsverhältnis nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (tatsächlicher Wohnort). Wenn die Schülerin / der Schüler eine andere Berufsschule besuchen möchte, muss er/ sie hierfür wichtige Gründe geltend machen können, (z. B. verkehrstechnische oder soziale Gründe).

Für die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses ist die abgebende Berufsschule zuständig, wenn mit der aufnehmenden Berufsschule und den zuständigen Schulaufwandsträgern über die Begründung des Gastschulverhältnisses Einvernehmen besteht. In den übrigen Fällen entscheidet die für die abgebende Berufsschule zuständige Regierung.


Voraussetzungen

Ein Gastschulverhältnis kann gemäß Artikel 43 Abs. 5 BayEUG nur bei Vorliegen wichtiger Gründe genehmigt werden.


Fristen

Die Anträge sollten frühzeitig, möglichst umgehend nach Abschluss des Ausbildungsvertrages, bei der Sprengelberufsschule eingereicht werden.


Erforderliche Unterlagen
Die wichtigen Gründe (z. B. unzumutbare Fahrtzeiten, besondere persönliche Härten) sind zu beschreiben und möglichst durch geeignete Unterlagen zu belegen.
Formulare
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 29.09.2023