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Was erledige ich wo?

Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe

Beschreibung

Pflege und Erziehung der Kinder- und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und der zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Absatz 2 Grundgesetz; § 1 Abs. 2 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG). Soweit erforderlich, sollen die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren (0-3 Jahre) für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.

In Bayern steht hierzu ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher Leistungsanbieter zur Verfügung. Insbesondere die flächendeckend vorhandenen rund 180 Erziehungsberatungsstellen (www.erziehungsberatung.de) bieten Eltern bei allen Fragen der Erziehung, bei Problemen von oder mit Kindern und Jugendlichen, aber auch in familiären Krisenzeiten qualifizierte Beratung und Hilfe an. Unter www.fruehehilfen.bayern.de ist eine Übersicht zu den Angeboten Früher Hilfen in Bayern zu finden. Eine besondere Rolle kommt den Kooperationspartnern des Gesundheitsbereichs zu, wenn es darum geht, Familien möglichst frühzeitig zu erreichen und ihnen Hilfemöglichkeiten insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe aufzuzeigen. Sie haben eine besondere Schlüsselstellung und sind äußerst wichtige Partner im KoKi-Netzwerk frühe Kindheit. Bei der Umsetzung der Bundesinitiative gemäß § 3 Absatz 4 KKG wird daher der besondere Fokus auf den verstärkten Einsatz von Familienhebammen und vergleichbar qualifizierten Fachkräften aus dem Gesundheitswesen in den KoKi-Netzwerken frühe Kindheit gelegt.

Zentraler Ansprechpartner zur Hilfestellung und Unterstützung in belastenden Lebenssituationen sind die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk frühe Kindheit (www.koki-netzwerke.de) der bayerischen Jugendämter. Wesentliche Aufgabe der KoKi-Fachkräfte ist die systematische Vernetzung der regionalen Angebote Früher Hilfen und die strukturelle Verankerung interdisziplinärer Zusammenarbeit zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen auch und insbesondere in familiären Belastungssituationen. Sie informieren über Unterstützungsangebote von Einrichtungen und Diensten sowohl der Kinder- und Jugendhilfe als auch anderer Hilfesysteme und vermitteln auf Wunsch dorthin. Ziel ist es, Überforderungssituationen von Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen, damit ihnen durch zuverlässige und institutionsübergreifende Unterstützungs- und Hilfeangebote rechtzeitig begegnet werden kann und Schutzfaktoren gestärkt werden. Die Leistungen des KoKi-Netzwerkes sind ein unterstützendes Angebot für Eltern. Eine Inanspruchnahme erfolgt freiwillig. Neben der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen geht es darum, durch die Förderung elterlicher Beziehungs-, Bindungs- und Erziehungskompetenzen vor allem auch positive Entwicklungschancen für Kinder zu schaffen. Die frühzeitige multiprofessionelle Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung trägt maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichert deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. Frühe Hilfen leisten dadurch einen elementaren Beitrag zur Schaffung von mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit.

Weitere Hilfsangebote siehe auch:

- Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen für

- Familien, Hilfen für

- Schwangerschaft, Hilfen bei

www.koki.bayern.de

www.fruehehilfen.bayern.de

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Stand: 13.12.2016

Rechtsgrundlagen

Beschreibung

Pflege und Erziehung der Kinder- und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und der zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Soweit erforderlich, sollen die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.

In Bayern gibt es hierzu vielfältige Angebote.

  • Zentraler Ansprechpartner zur Hilfestellung und Unterstützung in belastenden Lebenssituationen sind die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk frühe Kindheit) der bayerischen Jugendämter. Sie bündeln die regionalen Angebote Früher Hilfen systematisch und entwickeln das KoKi-Netzwerk bedarfsgerecht weiter. Ziel ist dabei, Überforderungssituationen von Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen, damit ihnen durch zuverlässige und institutionsübergreifende Unterstützungs- und Hilfeangebote rechtzeitig begegnet werden kann.
  • Zudem stehen flächendeckend in Bayern rund 180 Erziehungsberatungsstellen (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung (z. B. bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen oder familiären Belastungen).
  • Sie können sich über die Angebote Früher Hilfen in Bayern über das Internet informieren (siehe unter „Weiterführende Links“).

Schreibabyberatung

Es ist völlig normal, dass Babys schreien. Nur so können sie sich ausdrücken und ihre Bedürfnisse mitteilen. Wichtig ist, dass zunächst abgeklärt wird, ob medizinische Ursachen für das Schreien des Babys verantwortlich sind. Können diese ausgeschlossen werden, können sich Eltern von einer Beratungsstelle für Eltern von Schreibabys beraten lassen. Informationen zu den einzelnen Beratungsstellen sind unter „Weiterführende Links“.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 21.06.2023