Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen
Zuständige Behörde:
Leitung Gerhard Domaier
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E35, Erdgeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 121
E-Mail oder Kontaktformular
Raum E39, Erdgeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Der Fischfang darf nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheins gestattet werden. Ausnahmen gelten für Helfer, die in Begleitung eines Berechtigten den Fischfang ohne Handangel ausüben. Ohne Erlaubnisschein dürfen darüber hinaus höchstens drei Personen in Begleitung des Berechtigten den Fischfang ausüben. Mit der kontrollierten Ausgabe von Erlaubnisscheinen soll eine übermäßige Nutzung des Gewässers verhindert werden. Die Anzahl der Fischereiausübenden wird der Ertragsfähigkeit des Gewässers und dem gesetzlichen Hegeziel angepasst.
Der Erlaubnisschein gilt nur für den darauf vermerkten Inhaber.
Erlaubnisscheine dürfen für höchstens drei Jahre ausgestellt werden. Gebräuchlich sind Tages-, Monats- und Jahreserlaubnisscheine. Die Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen erteilt die Kreisverwaltungsbehörde ebenfalls befristet.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Einen Erlaubnisschein kann nur ausstellen, wer als Fischereiberechtigter oder Pächter das umfassende Fischereiausübungsrecht hat. Der Pächter braucht zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Verpächters.
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Kosten
Den Preis für den Erlaubnisschein setzt der ausstellende Fischereiausübungsberechtigte fest.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 13.06.2023
Rechtsbehelf
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf):
- Antrag auf eine Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen
Sie können die Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen online beantragen.