Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags
Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung
- als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige,
- als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und
- als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige
aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr verliehen.
Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat. Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung.
Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Gemeinden durch die Oberbürgermeister ausgehändigt, möglichst in Feuerwehrversammlungen. Die Aushändigung kann auch durch eine von diesen beauftragte Person erfolgen. Die Form soll dem Anlass angemessenen sein.
Voraussetzungen
Fristen
Vorschläge für die Verleihung der Dienstzeitauszeichnungen sind der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
- Vollzug des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetzes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 08. März 2013, zuletzt durch Bekanntmachung vom 06. Juni 2018 geändert.
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 07.11.2023