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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.3 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht
Leitung Thomas Schamberger
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 272
Fax 09431 / 471 - 134
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Klara Faderl
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 257
Fax 09431 / 471 - 135
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U82, Untergeschoss, Anbau
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Simone Kuhbandner
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 248
Fax 09431 / 471 - 135
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U83, Untergeschoss, Anbau, Ostflur
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Sigrid Rieger
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 258
Fax 09431 / 471 - 135
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U82, Untergeschoss, Anbau
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Marion Schieder
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 145
Fax 09431 / 471 - 135
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U83, 1. Untergeschoss, Anbau, Ostflur
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Karin Schmid
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 947
Fax 09431 / 471 - 135
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U78, Untergeschoss, Anbau
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Angelika Weingärtner
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 678
Fax 09431 / 471 - 135
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum U82, Untergeschoss, Anbau
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Verfügbare Formulare:

Merkblatt für Inhaber ausländ. Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten (Führerscheinbestimmungen)
PDF-Dokument: 102 kB

Merkblatt für Inhaber ausländ. Fahrerlaubnisse außerhalb EU und EWR Staaten
PDF-Dokument: 184 kB

Kurzbeschreibung

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 03.04.2023
Beschreibung

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

 

Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.


Fristen

für die Umschreibung des Führerscheins: keine

 

Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!


Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein

Kosten
  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
  • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
  • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links

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