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Energieversorgungsnetz; Beantragung der Genehmigung für die Aufnahme des Betriebs

Kurzbeschreibung

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der vorherigen Genehmigung.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 22.05.2023