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Was erledige ich wo?

Digitale regionale Heimatprojekte; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 31.05.2023

Verfahrensablauf

Antragstellung

Zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit ist zunächst eine Projektskizze beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen. Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Staatsministeriums und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen. Förderanträge können bei der Bewilligungsbehörde oder über das verlinkte Online-Verfahren eingereicht werden.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.

Hinweise

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung nach der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie entfällt, wenn für den Fördergegenstand eine Förderung im Rahmen anderer Programme der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden kann (Verbot von Mehrfachförderung). Eine Kofinanzierung eines aus einem EU- oder Bundesprogramm geförderten Projekts ist jedoch möglich, sofern das EU- oder Bundesprogramm eine Landeskofinanzierung erfordert oder zulässt.

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