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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 276
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Johannes Zizler
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 291
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E28a, Erdgeschoss, Südflur
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Stephanie Siedler
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 442
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E31, Erdgeschoss, Südflur
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Anna Pirkenseer
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 293
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E 27, Erdgeschoss, Südflur
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Sarina Fromm
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 611
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E26, Erdgeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Ausländerinnen und Ausländer aus nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist wie die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ist dieser in vielen Punkten gleichgestellt, bietet jedoch zum Teil, insbesondere auch im Hinblick auf die innereuropäische Mobilität, weitergehende Rechte.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Stand: 26.01.2016