Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!
Kurzbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024
Stand: 03.01.2024
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 - 6 Wochen.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf):
- Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
Sie können den Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis online stellen.