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Was erledige ich wo?

Beteiligungskapital; Informationen zur Gewährung

Kurzbeschreibung

Beteiligungsgesellschaften oder private Geldgeber bieten Beteiligungskapital ohne die banküblichen Sicherheiten, d. h. Eigenkapital in Form von Einlagen als Stamm- oder Grundkapital, aber auch als eine stille Beteiligung an.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2023