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Beamter/in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation

Kurzbeschreibung

Der Beruf „Beamter/in“ ist in Bayern reglementiert, da regelmäßig bestimmte Ausbildungen verlangt werden. Das heißt, die ausländische Berufsqualifikation muss von der zuständigen Stelle anerkannt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 31.05.2023