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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Bekanntmachungsportal; Abruf von Informationen über Vergaben


Zuständige Behörde:

Abteilung A - Kreisentwicklung und Büro des Landrats
Leitung Hans Prechtl
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 350
Fax 09431 / 471 - 110
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Andrea Haas
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 303
Fax 09431 / 471 - 110
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 140, 1. Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung

Im Bayerischen Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) können Unternehmen nach Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern in Bayern suchen, die von staatlichen und kommunalen Vergabestellen hier veröffentlicht wurden.


Beschreibung

Das Bayerische Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) dient der Publikation von Vorinformationen sowie von Vergabe- und Zuschlagsbekanntmachungen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Kommunale und staatliche Auftraggeber sowie staatsnahe Einrichtungen und Fördermittelempfänger können veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen für nationale Vergabeverfahren kostenlos im Portal veröffentlichen. Dazu zählen Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen über künftige Auftragsvergaben, sowie Bekanntmachungen über vergebene Aufträge. Des Weiteren unterstützt das Portal Vergabestellen bei der Erstellung der Meldungen nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO).

Die Bekanntmachungen können nach Verfahrenstyp, Region, CPV-Klassifizierungen und weiteren verfahrensrelevanten Werten gefiltert werden sowie nach Vergabeordnung, Vergabestelle, Fristdatum und Publikationsdatum gruppiert werden. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, um auf der Plattform recherchieren zu können.

Bei BayVeBe handelt es sich um ein reines Bekanntmachungsportal, in das keine Anwendungen zur Abgabe von Angeboten durch Bieter integriert sind. Es finden sich hier lediglich Verlinkungen auf Vergabeportale wie z. B. www.auftraege.bayern.de (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen").


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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 30.08.2023