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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Asylbewerber; Vollzug von Aufenthaltsbeendigungen


Zuständige Behörde:

Sachgebiet 4.2 - Ausländer- und Personenstandswesen
Leitung Georg Lautenschlager
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 276
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Gennadi Tomme
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 679
Fax 09431 / 471 - 112
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum E43, Erdgeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung

Der Begriff der Aufenthaltsbeendigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet führen. Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen gehört zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2023