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Was erledige ich wo?

Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung

Kurzbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden.  Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 11.12.2023