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Was erledige ich wo?

Arzneimittel; Anzeige einer klinischen Prüfung

Kurzbeschreibung

Klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz sind anzeigepflichtig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 13.10.2022

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist mit vorgegebenem Formblatt gegenüber der zuständigen Regierung vorzunehmen.