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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug


Zuständige Behörde:

Team 630 - Naturschutz
Teamsprecherin Kornelia Galli
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 328
Fax 09431 / 471 - 407
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Kornelia Galli
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 328
Fax 09431 / 471 - 407
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 134, 1. Obergeschloss, Südflur
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Ingrid Greß
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 374
Fax 09431 / 471 - 407
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 121, 1. Obergeschoss, Ostflur
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Gerald Sturm
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 342
Fax 09431 / 471 - 407
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 121, 1. Obergeschoss,Ostflur
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Verfügbare Formulare:

Biberberater im Landkreis Schwandorf - Stand 03/2024
PDF-Dokument: 81 kB

Fledermausbetreuer im Landkreis Schwandord - Stand 04/2023
PDF-Dokument: 83 kB

Hornissenberater im Landkreis Schwandorf - Stand 08/2023
PDF-Dokument: 87 kB

Hornissenberatung; Haftungsfreistellung
Externer Dokumentlink

Besondere Hinweise

Für Biber und Hornissen sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Naturschutzbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zuständig. Sie stellen darüber hinaus z. B. Bescheinigungen für den Handel mit EU-rechtlich geschützten Arten aus oder nehmen Haltungsanzeigen für besonders geschützte Tiere nach der Bundesartenschutzverordnung entgegen.

Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erteilt das Bundesamt für Naturschutz.


Kurzbeschreibung

Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.


Beschreibung

Um den weiteren Artenrückgang zu bekämpfen, wurde international, auf europäischer, deutscher und bayerischer Ebene ein differenziertes Schutzsystem eingeführt. Verboten sind danach - je nach Schutzstatus - grundsätzlich vor allem der Zugriff (Entnahme, Beschädigung, Zerstörung, Nachstellen, Fangen, Verletzen, Töten, bestimmte Störungen) auf Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur, der Besitz, die Ein- und Ausfuhr und die Vermarktung. 

Daneben können weitere Verpflichtungen hinzukommen (z. B. Kennzeichnungspflicht, Meldepflicht, Haltungsanzeige). Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sind die verbotenen Handlungen jedoch ausnahmsweise zulässig oder können auf Antrag ausnahmsweise zugelassen werden (insbesondere für Forschungszwecke).

Eine Ausnahme oder Befreiung brauchen Sie daher zum Beispiel, wenn Sie von den Zugriffs-, Besitz- oder Vermarktungsverboten des Bundesnaturschutzgesetzes für

  • besonders geschützte Tierarten (z. B. Maulwurf, Schwalben, Siebenschläfer)
  • besonders geschützte Pflanzenarten (z. B. bestimmte Orchideen, Arnika)

abweichen wollen.

Grundsätzlich lassen die Regierungen als höhere Naturschutzbehörden Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten zu.


Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 21.01.2024
Online Verfahren

Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie mit einem formlosen Schreiben an den unten genannten Ansprechpartner richten. Die Antragstellung ist auch per E-Mail möglich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
  • Merkblätter Artenschutz
    Im Rahmen der Artenhilfsprogramme des Landesamtes für Umwelt werden Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Pflanzen konzipiert und gestartet.
  • Merkblätter Artenschutz Zoologie
    Im Rahmen der Artenhilfsprogramme des Landesamtes für Umwelt werden Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Tierarten konzipiert und durchgeführt.
  • Artenschutz
    Das Bundesamt für Naturschutz bearbeitet eine Vielzahl von Aufgabenfeldern aus dem Bereich des Artenschutzes.

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