Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Überörtliche Rechnungsprüfung; Vorlage von Prüfungsberichten
Zuständige Behörde:
Leitung Christina Reindl
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 102
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 128, 1. Obergeschoss, Ostflur
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09431 / 471 - 102
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 131, 1. Obergeschoss, Ostflur
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09431 / 471 - 102
E-Mail oder Kontaktformular
Raum 122, 1. Obergeschoss, Ostflur
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen werden örtlich und überörtlich geprüft.
Während die örtliche Prüfung durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt, erfolgt die überörtliche Prüfung bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (d. h. insbesondere bei kreisfreien Gemeinden, Landkreisen und Bezirken) durch diesen, im Übrigen durch die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter.
Die von den überörtlichen Prüfungsorganen angefertigten Prüfungsberichte werden der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (bei kreisangehörigen Gemeinden den Landratsämtern, bei kreisfreien Gemeinden und Landkreisen den Regierungen, bei Bezirken dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).
Rechtsgrundlagen
- Art. 105 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- § 8 Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)
Redaktionell verantwortlich
Stand: 14.11.2023