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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung


Zuständige Behörde:

Sachgebiet A.4 - Büro für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Leitung Christian Meyer
Wackersdorfer Straße 80
9242 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 337
Fax 09431 / 471 - 110
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Dominik Hauser
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 481
Fax 09431 / 471 - 110
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 135, 1. Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.07.2023
Beschreibung

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.


Rechtsgrundlagen