Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
Zuständige Behörde:
Sachgebiet A.4 - Büro für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Leitung Christian Meyer
Wackersdorfer Straße 80
9242 Schwandorf
Leitung Christian Meyer
Wackersdorfer Straße 80
9242 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 481
09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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Raum 135, 1. Obergeschoss, Südflur
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09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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Raum 135, 1. Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Redaktionell verantwortlich
Beschreibung
Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.