Was erledige ich wo?
Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z, die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen
Zuständige Behörde:
Sachgebiet A.4 - Büro für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Leitung Christian Meyer
Wackersdorfer Straße 80
9242 Schwandorf
Leitung Christian Meyer
Wackersdorfer Straße 80
9242 Schwandorf
Ansprechpartner:
09431 / 471 - 481
09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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Raum 135, 1. Obergeschoss, Südflur
Ins Adressbuch exportieren
09431 / 471 - 110
E-Mail oder Kontaktformular
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Raum 135, 1. Obergeschoss, Südflur
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Beschreibung
Nähere Informationen über die Fahrpläne in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Rechtsgrundlagen
Kurzbeschreibung
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.