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Was erledige ich wo?

Welche Behörde ist zuständig? Wer hilft mir weiter? Ihre Anliegen von A bis Z,  die zuständigen Behörden, Ansprechpartner und Formulare. Grundlage des Aufgabenkatalogs ist das "BayernPortal", ein Service des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr




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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung


Zuständige Behörde:

Sachgebiet A.4 - Büro für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Leitung Christian Meyer
Wackersdorfer Straße 80
9242 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 337
Fax 09431 / 471 - 110
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
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Ansprechpartner:

Dominik Hauser
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
D - 92421 Schwandorf Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon 09431 / 471 - 481
Fax 09431 / 471 - 110
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 135, 1. Obergeschoss, Südflur
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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).


Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung), soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen.
Befristet bis 31.12.2026 gewährt der Freistaat gem. Art. 13 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayFAG für bauliche Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung Zuwendungen. 

Gegenstand

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Öffentlichen Personennahverkehr werden der schienen- und straßenbezogen Bau oder Ausbau von Verkehrswegen, Umsteigeparkplätze und Haltestellen, Omnibusbetriebshöfe, zentrale Werkstätten, Fahrradabstellanlagen, Verkehrsleitsysteme und Beschleunigungsmaßnahmen gefördert, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.  

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.

Zuwendungsfähige Kosten

Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

Art und Höhe

Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) oder Anteilsfinanzierung gewährt.


Voraussetzungen

Das Vorhaben muss

  • zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
  • in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein, 
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
  • mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein,
  • Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und
  • die Finanzierung muss gewährleistet sein.

Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Erklärung zur Subventionserheblichkeit
  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtsplan
  • Pläne (Baupläne, Lageplan, ggf. Grunderwerbsplan, Gestaltungsplan, Querschnitte)
  • Kostenschätzung mit Kostenzusammenfassung
  • Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
  • Stellungnahme des Aufgabenträgers
  • Beteiligung des zuständigen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderung nach Art. 18 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz oder des örtlichen Behindertenbeauftragten oder der Behindertenbeiräte
  • Ergänzende Unterlagen bei Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten (Nr. 8.2.10 RZÖPNV)
  • Soweit entsprechende Muster unter "Formulare" zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 18.08.2023
Formulare