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Datum: 17.04.2023

Unterstützung für Sport-und Schützenvereine

Energiepreiszuschuss kann ab sofort bis 15. Mai beantragt werden

Seit heute können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann erklärt: "Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss greifen wir den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten." Der Energiepreiszuschuss soll laut Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. "Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale unterstützen wir mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss unbürokratisch unsere Vereine in Krisenzeiten", betonte Herrmann.

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung beim Landratsamt möglich. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter: Menü – Bürgerservice – Online-Verfahren und Formulare – Formulare und Merkblätter – Sport – Vereinspauschale.

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.