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Datum: 03.03.2023

Sperrmaßnahmen zur Geflügelpest aufgehoben

Die Sicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin – 17 Fälle bei Wildvögeln

Das Veterinäramt am Landratsamt Schwandorf hat die nötigen Untersuchungen in den Restriktionszonen, die aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest eingerichtet werden mussten, abgeschlossen. Dabei wurden keine weiteren Ausbrüche in Haltungsbetrieben festgestellt. Die Sperrmaßnahmen konnten deshalb heute aufgehoben werden. Die Überwachungszone in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruch in Hofing gilt nicht mehr. Vorsichtsmaßnahmen bleiben aber weiterhin unverzichtbar.

Seit Anfang des Jahres wurde bei 17 im Landkreis tot aufgefundenen Wildvögeln die Geflügelpest nachgewiesen. Die Fundorte konzentrieren sich auf die Naabachse von Schwandorf bis Burglengenfeld. Einen weiteren Fund gab es am Steinberger See. Dies zeigt, dass die Seuchenerreger, die die Geflügelpest verursachen, im Landkreis vorhanden sind und bei den Wildvögeln kursieren. Es ist deshalb nach wie vor von höchster Bedeutung, ein Übergreifen der Geflügelpest auf Hausgeflügelbestände zu verhindern. Jeder direkte oder indirekte Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel soll vermieden werden. Die Geflügelpest verursacht massive Krankheitserscheinungen und den Tod vieler Tiere. Erkrankte Geflügelbestände müssen nach dem Tierseuchenrecht komplett getötet werden.

An wichtigsten Maßnahmen, zu denen aufgrund der im Landkreis Schwandorf nach wie vor geltenden Allgemeinverfügungen zur Biosicherheit alle Geflügelhalter verpflichtet sind, sind zu beachten:

- Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.

- Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.

- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

- Erhöhte Verluste oder die Abnahme der üblichen Legeleistung oder durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Geflügelbestand müssen tierärztlich abgeklärt werden.

- Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder Vögeln sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Tauben.

Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter Telefon 09431 471-236. Weitere Informationen sind ebenfalls beim Veterinäramt zu erhalten.